Im Krankheitsfall

Liebe Eltern,

ich möchte Sie über die Verfahrensweise bei einer Erkrankung ihres Kindes informieren:

Ist Ihr Kind erkrankt und kann nicht am Unterricht teilnehmen, melden Sie es bitte bis 7:30 Uhr per Mail über den IServ-Account Ihres Kindes an krankmeldung@lambertus-gs.de ab.

Ist Ihr Kind an einer der folgenden Krankheiten erkrankt, müssen Sie die Schule hierüber laut Infektionsschutzgesetz umgehend informieren.

Meldepflichtig sind u. a. Scharlach, Windpocken, Hand-Fuß-Mund-Krankheit, Keuchhusten, Masern, Mumps, Meningokokken, echte Grippe, Kopfläuse.

Die Aufzählung ist nur ein Auszug aus der Liste der meldepflichtigen Krankheiten. Bitte lesen Sie hierzu das Merkblatt „Belehrung für Eltern und andere Sorgeberechtigte gemäß § 34 Absatz 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)“.

Herzliche Grüße aus der Lambertusschule

A. Baumschäfer