V wie Vertretungsunterricht

Alle Schulen sind gehalten so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen. Auch wir bemühen uns darum sehr. Jede Klassenlehrerin ist verpflichtet für den Vertretungsfall vorzusorgen und Freiarbeitsmaterial zusammenzustellen, dass den Kindern zur selbstständigen Arbeit zur Verfügung steht. Im Vertretungsfall ist so gewährleistet, dass die Kinder sinnvolles und auf den Regelunterricht abgestimmtes Lernmaterial bearbeiten können. Muss wirklich einmal Unterricht ausfallen, werden die Eltern immer informiert.