Cybercrime

                                                                                                                                          29.01.2021

Liebe Eltern,

der Landrat als Kreispolizeibehörde Steinfurt hat sich bezüglich der Prävention von Cybercrime an die Bezirksregierung Münster gewandt. Die Bezirksregierung Münster hat wiederum die polizeilichen Informationen auch an den Kreis Recklinghausen zur Beachtung weitergeleitet.

Es wird darauf hingewiesen, dassbeim Onlineunterricht rechtliche Aspekte beachtet werden müssen. Es gibt aktuell Vorfälle, die strafrechtlich zu bewerten sind. Erste Straf-anzeigen sind hierzu bereits bei der Polizei eingegangen.

Der Onlineunterricht ist in Teilen von Schülerinnen und Schülern aufgezeichnet und anschließend (zum Teil bearbeitet) über Social-Media-Kanäle verbreitet worden. Dieses Verhalten stellt verschiedene, bedeutende Rechtsverletzungen dar und kann Strafen nach sich ziehen. Insbesondere kommen hier die

  • Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB)
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) sowie das
  • „Recht am eigenen Bild“ (§ 22/ 33 KunstUrhG) in Betracht.

Die Polizei unterliegt dem Strafverfolgungszwang und geht allen Hinweisen nach. Das Alter der Tatverdächtigen spielt hierbei keine Rolle. Auch gegen Schülerinnen und Schüler, die das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und somit strafrechtlich als schuld-unfähig gelten, wird ein Strafverfahren eingeleitet.

Darüber hinaus können auch zivilrechtliche Ansprüche eine Rolle spielen. Schadensersatz-pflichtig ist man in der Regel mit Vollendung des siebten Lebensjahres (§ 828 Bürgerliches Gesetzbuch). Den meisten Schülerinnen und Schülern dürften die rechtlichen Folgen ihres Handelns nicht bewusst sein.

Die Polizei bittet die Schulen, Eltern und Schüler*innen auf die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen hinzuweisen.

Liebe Eltern, dies alles dürfte für uns nichts Neues sein. Trotzdem ist es wichtig, sich auch im Netz mit gegenseitigem Respekt zu begegnen und zu wissen, dass ein Zuwiderhandeln nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich bedenklich ist und auch strafrechtliche Folgen haben kann. Auch mit den Kindern wurde in der Schule über das Verhalten im Internet gesprochen. Trotzdem ist es sinnvoll, wenn auch Eltern dieses Thema mit ihren Kindern besprechen, was viele von Ihnen sicherlich auch schon gemacht haben.

Viele Grüße

A. Baumschäfer